GELENKTES PRAKTIKUM
... zum Erhalt der allg. Fachhochschulreife!
Merkblatt zum Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen
"Das Abgangszeugnis, auf dem der schulische Teil der allgemeinen Fachhochschulreife bescheinigt ist, gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht bzw. ein einjähriges gelenktes Praktikum in allen Bundesländern als Nachweis der allgemeinen Fachhochschulreife, außer in den Ländern Bayern und Sachsen"